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Neue EU-Vorgaben für Notstromlösungen – was sich 2025 ändert
von Abteilung USV-Anlagen
Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Europäischen Union neue Vorschriften für Notstromlösungen in Kraft, die darauf abzielen, die Resilienz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zu stärken. Diese Regelungen betreffen insbesondere Betreiber wesentlicher Dienste in Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport und Trinkwasserversorgung.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Die neuen Regelungen fokussieren sich auf folgende Aspekte:
1. Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen
Betreiber kritischer Anlagen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber verschiedenen Risiken zu implementieren. Dazu zählen unter anderem:
Notfallkommunikation: Sicherstellung effektiver Kommunikationswege im Krisenfall.
Mitarbeiterschulungen: Regelmäßige Trainings zur Vorbereitung auf Notfallsituationen.
Notstromversorgung: Implementierung zuverlässiger USV-Systeme, um den Betrieb bei Stromausfällen aufrechtzuerhalten.
2. Einführung des KRITIS-Dachgesetzes
In Deutschland wurde das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet, das die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen umsetzt. Dieses Gesetz legt fest:
Identifizierung kritischer Anlagen: Definition von Kriterien zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen.
Störungsmonitoring: Einrichtung von Systemen zur Überwachung und Meldung von Störungen.
Risikoanalysen: Durchführung regelmäßiger Bewertungen potenzieller Risiken.
Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen: Festlegung verbindlicher Standards für Schutzmaßnahmen.
3. Umsetzung der CER-Richtlinie
Die CER-Richtlinie (EU 2022/2557) zielt darauf ab, die physische Sicherheit, Cybersicherheit und das Resilienzmanagement von KRITIS-Betreibern zu verbessern. Betroffene Sektoren sind unter anderem:
Datenschutz Notizen
- Energieversorgung
- Gesundheitswesen
- Transport
- Trinkwasserversorgung
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die neuen Vorgaben gelten insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen, die wesentliche Dienstleistungen in den oben genannten Sektoren erbringen. Eine Anlage gilt als kritisch, wenn sie mehr als 500.000 Menschen versorgt und essenziell für die landesweite Versorgung ist.
Wie kann man sich vorbereiten?
Unternehmen sollten frühzeitig handeln, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden:
- Überprüfung bestehender Systeme: Analyse der aktuellen Notstromversorgung und Identifizierung von Schwachstellen.
- Implementierung moderner USV-Lösungen: Einsatz energieeffizienter und skalierbarer USV-Systeme, die den neuen Standards entsprechen.
- Schulung des Personals: Regelmäßige Trainings zur Vorbereitung auf Notfallsituationen und zur korrekten Handhabung der USV-Systeme.
- Durchführung von Risikoanalysen: Regelmäßige Bewertungen potenzieller Risiken und Anpassung der Schutzmaßnahmen entsprechend.
Jetzt handeln und zukunftssicher werden
Die neuen EU-Vorschriften bringen Herausforderungen, aber auch Chancen: Unternehmen, die frühzeitig auf moderne, effiziente USV- und Notstromlösungen setzen, profitieren von mehr Sicherheit, geringeren Energiekosten und Nachhaltigkeitsvorteilen.
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Dieser Beitrag dient ausschließlich informellen Zwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Die genannten Regelungen und Anforderungen basieren auf aktuellen Informationen, können jedoch variieren oder durch neue Gesetzgebungen ergänzt werden. Unternehmen sollten sich für verbindliche rechtliche Auskünfte an offizielle Behörden oder Fachexperten wenden.

Falls Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, steht Ihnen das Team der Thiele KG gerne zur Verfügung.
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