Explosionsschutz: Kennzeichnung für Elektrofachkräfte
Explosionsschutz-Kennzeichnung von Geräten und Schutzsystemen
Eine Kennzeichnung von Elektrogeräten ist notwendig, um verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Dazu zählen beispielsweise die vorgesehene Betriebsspannung oder die Eignung für den Einsatz in feuchten Räumen. Besonders relevant für die Sicherheit sind jedoch die Kennzeichnungselemente, die im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz stehen.
Die grundlegenden Anforderungen an den Explosionsschutz sind in der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und der Explosionsschutzverordnung festgelegt. Die Richtlinie 2014/34/EU, auch bekannt als ATEX-Richtlinie, ist für die Kennzeichnung von Geräten und Schutzsystemen relevant.
Beim Einsatz elektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Arbeitsbereichen sind immer die folgenden Fragen zu stellen:
- Ist das Elektrogerät für die Bedingungen am Einsatzort geeignet?
- Erfüllt das Elektrogerät die vorgeschriebenen gesetzlichen Anforderungen an den Explosionsschutz?
- Ist das Elektrogerät vorschriftsgemäß gekennzeichnet, so dass die Einsatzmöglichkeiten klar erkennbar sind und jederzeit überprüft werden können?
- Geht aus der Kennzeichnung des Elektrogeräts hervor, welcher Zündschutz der Hersteller vorgesehen hat und welche sicherheitstechnischen Anforderungen einzuhalten sind?
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