Wie lange muss die Notstromversorgung bei KRITIS funktionieren?
Eine pauschale gesetzliche Autonomiezeit für sämtliche KRITIS-Einrichtungen gibt es nicht. Das BBK empfiehlt jedoch als Richtwert, dass die Ersatzstromversorgung von KRITIS-Betreibern für mindestens 72 Stunden ohne externe Treibstoffnachlieferung aufrechterhalten werden kann. Für einzelne Branchen können abweichende oder zusätzliche Anforderungen gelten.
Zuletzt aktualisiert am 02.10.2026 von Thiele.
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